Entlassung

Ihr Entlassungstermin wird im Rahmen der ärztlichen Visite vereinbart. Bei der Entlassung erhalten Sie einen Arztbrief, in dem auch Therapievorschläge für die Zeit nach dem Klinikaufenthalt angeführt werden. Allfällige Medikamente wird Ihnen Ihre behandelnde (Haus-)Ärztin/Ihr behandelnder (Haus-)Arzt auf Basis dieses Briefes verschreiben.

Die Abmeldeformalitäten werden an der Station für Sie übernommen. Hier erhalten Sie auch eine Aufenthaltsbestätigung.

Vereinbaren Sie bitte mit Ihren Angehörigen, wer Sie abholen kann. Für pflegebedürftige Patientinnen und Patienten organisieren wir im Bedarfsfall einen Rettungstransport. Wir möchten darauf hinweisen, dass wenn keine medizinische Indikation vorliegt, die Transportkosten selbst zu tragen sind.

Falls wir für unsere Patientinne und Patienten Leistungen erbringen, die nicht zur Gänze durch die Krankenkasse oder Privatversicherung bezahlt werden (Pflegegebühren, Kostenbeiträge, Telefongebühren...) müssen wir diese in Rechnung stellen. Die Rechnungen werden nach der Entlassung zugesandt.